|
Fakultative Rückversicherung
Fakultative Rückversicherung, auch als
Einzelrisikorückversicherung bekannt, ist die Übertragung der Haftung für eine spezielle Versicherungspolice von einem Erstversicherer auf einen Rückversicherer.
In praktisch allen Sachsparten (sowie
Transport)
stehen Ihnen Spezialisten unseres Hauses zur Verfügung. Wir vermitteln und konzipieren für Sie proportionale und nicht-proportionale Rückversicherungslösungen. |