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Fakultative Rückversicherung

Fakultative Rückversicherung, auch als Einzelrisikorückversicherung bekannt, ist die Übertragung der Haftung für eine spezielle Versicherungspolice von einem Erstversicherer auf einen Rückversicherer.

In praktisch allen
Sachsparten (sowie Transport) stehen Ihnen Spezialisten unseres Hauses zur Verfügung. Wir vermitteln und konzipieren für Sie proportionale und nicht-proportionale Rückversicherungslösungen.
 

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